Senat beschließt Ansiedlung
von Hausbooten

Der Hamburger Senat hat über das vorgelegte Konzept zum Thema Hausboot-Liegeplätze abgestimmt: Gemäß Senatsbeschluss werden in den kommenden Monaten und Jahren mindestens 75 dieser schwimmenden Häuser an ihren Liegeplätzen festmachen können.
Zuständig für Platzvergabe und Genehmigungen ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Das Interesse an schwimmenden Wohnungen, Büros oder Werkstätten und den dazu notwendigen Liegeplätzen ist enorm; auf einen Platz bewerben sich jeweils mindestens zehn Interessenten. Die angesichts der in Hamburg vorhandenen Wasserflächen verhältnismäßig geringe Anzahl von 75 Plätzen erklärt sich u.a. durch die Interessenkonflikte, die sich hinsichtlich vieler potentieller Liegeplätze ergeben. So fürchten etwa Vertreter der Hafenwirtschaft um ihren Einfluss in zukünftigen Entscheidungsprozessen, oder Wassersportvereine haben Bedenken wegen der eingeschränkten Nutzbarkeit der Wasserflächen. Auf einer Übersichtskarte, die der Senat einer Pressemitteilung beigefügt hat, sind die geplanten Liegeplätze ersichtlich. Demnach sind für Wohnboote und schwimmende Gewerberäume je ca. zehn Flächen im Hamburger Stadtgebiet vorgesehen, daneben sind weitere Wasserflächen mit einem Fragezeichen versehen. Als "Pilotprojekte" bezeichnet der Senat die Flächen, auf denen in naher Zukunft mit der Ansiedlung der Boote begonnen wird, dies sind der Eilbekkanal in Eilbek und das Hochwasserbassin in Hammerbrook. Dass mit dieser Entscheidung der allerorts proklamierte „Sprung über die Elbe“ zunächst nicht wesentlich vorangebracht wird, steht auf einem anderen Blatt.
Zur Pressemitteilung des Senats
Foto zum Artikel: Schwimmende Gewerbeflächen im Spreehafen, einem Hafenbecken nahe der Hamburger Innenstadt

